Entwicklungsprogramm für den ländlichen
Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014–2020
Unser landwirtschaftlicher Betrieb, die MAVEK e.G., erhält Zulagen aus dem sächsischen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum – EPLR.
Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung bzw. zur pflanzlichen Erzeugung
Im Rahmen des Entwicklungsprogrammsbeteiligen wir uns am Programm Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung bzw. zur pflanzlichen Erzeugung.
Mit dem Erwerb eines Güllefahrzeugs Terra Variant 585 wurde in moderne Gülletechnik investiert. Diese Maschine ermöglicht eine effektive und platzierte Einbringung von Gülle in Acker- und Grünlandflächen. Dieses Konzept trägt zur Bodenschonung und damit dem landwirtschaftlichen Schutz und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bei.
Wir beteiligen uns an Agrar- und Umweltmaßnahmen mit den Vorhabensprogrammen AL.3 „umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus“ sowie AL.5c „Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland“.
AL.3 – Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus
Wir bauen Acker- und Kleegras zur Herstellung von Silage für unsere Milchkühe an. Die Aussaat dafür erfolgt auf über 10 % unserer Ackerflächen. Ziel ist es, durch den ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen die Nährstoffauswaschung (Nitrat/Phosphor) des Bodens einzudämmen. Weiterhin dient die Bedeckung des Bodens mit Futterpflanzen der Bodenstabilisierung und somit dem Erosionsschutz. Das Ackerfutter weist gegenüber anderen Fruchtarten eine individuenreichere Insektenfauna auf. Durch die Bodenruhe und Beschattung wird die Entwicklung und Ausbreitung von Regenwürmern gefördert, welche wiederum für eine intensive Bodenlockerung, Makroporenbildung und Humusanreicherung sorgen.
AL.5c – Anlage von Blühstreifen mit einer großen Artenvielfalt
Im Zuge des Entwicklungsprogramms legen wir Blühstreifen, vorrangig heimischen Wildpflanzen, an. Das führt zu einer Aufwertung des Nahrungsangebotes in Form von Nektar und Pollen für viele Blütenbesucher und damit wiederum zu einer Erhöhung der genetischen Vielfalt heimischer Pflanzen. Weiterhin werden Insektenarten, welche als Nahrungsquelle auf wenige bestimmte oder einzelne Pflanzenarten spezialisiert sind, gefördert. Die hohe Insektenvielfalt auf mehrjährigen Blühflächen verbessert die natürliche Schädlingsregulierung auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die angelegten Blühstreifen haben außerdem eine Schutzfunktion für Wildtiere.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Re-ferat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Weiter Informationen: www.smul.sachsen.de/foerderung/